Dichtheitsprüfung

Betreiber ortsfester Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge ab 3 kg sind - nach aktueller EU Verordnung (EG 1005/2009) - verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Abhängig von der Füllmenge sind Dichtheitsprüfungen ein- bis viermal pro Jahr fällig und dürfen nur von hierfür zertifizierten Firmen und Personal durchgeführt werden. Kälte Acker erfüllt diese Anforderungen und kann Dichtheitsprüfungen an Ihrer Kälte- oder Klimaanlage durchführen.

Betreiberpflicht:

Regelmäßige Dichtheitskontrolle

  • ab    3 kg Kältemittelfüllmenge 1 x jährliche Dichtheitsprüfung
  • ab   30 kg Kältemittelfüllmenge 2 x jährliche Dichtheitsprüfung
  • ab 300 kg Kältemittelfüllmenge 4 x jährliche Dichtheitsprüfung

sowie die Dokumentation von Anlagendaten, Kältemittelverbrauchsdaten und  das Führen eines Anlagenlogbuches. Reparatur der Undichtigkeiten sind umgehend durchzuführen, spätestens aber 14 Tage nach Entdeckung

Ihre Vorteile einer Dichtheitsprüfung:

  • Rechtssicherheit (Bußgelder von bis zu 50 000€ pro Verstoß)
  • Gewährleistung der Einhaltung der Betreiberpflicht
  • frühzeitiges Erkennen von Leckagen
  • Kostenreduzierung
  • Überwachung der Termine und Prüfintervalle

 weitere Informationen zum führen eines Anlagenlogbuches finden sie hier

Das Acker-Dienstleistungspaket enthält:

  • Dichtheitsprüfung und Wiederholungsprüfung bei Undichtigkeit
  • Protokollierung der Füllmengen nach EG-Verordnung
  • Schulung des Betreibers
  • Strategieüberlegung zu Kältemittelalternativen 

Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team der Firma Acker gerne beratend zur Seite.