Betreiber ortsfester Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge ab 3 kg sind - nach aktueller EU Verordnung (EG 1005/2009) - verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Abhängig von der Füllmenge sind Dichtheitsprüfungen ein- bis viermal pro Jahr fällig und dürfen nur von hierfür zertifizierten Firmen und Personal durchgeführt werden. Kälte Acker erfüllt diese Anforderungen und kann Dichtheitsprüfungen an Ihrer Kälte- oder Klimaanlage durchführen.
Betreiberpflicht:
Regelmäßige Dichtheitskontrolle
sowie die Dokumentation von Anlagendaten, Kältemittelverbrauchsdaten und das Führen eines Anlagenlogbuches. Reparatur der Undichtigkeiten sind umgehend durchzuführen, spätestens aber 14 Tage nach Entdeckung
Ihre Vorteile einer Dichtheitsprüfung:
weitere Informationen zum führen eines Anlagenlogbuches finden sie hier
Das Acker-Dienstleistungspaket enthält:
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team der Firma Acker gerne beratend zur Seite.