Dichtheitsprüfung
Auf dem Bild ist zu sehen wie die Dichtheit eines Verdichters überprüft wird. Unsere Einsatzgebiete sind: Hasselroth, Frankfurt, Hanau, Langenselbold, Hammersbach, Gründau, Rodenbach und Gelnhausen.
Betreiber ortsfester Kälteanlagen mit einer Kältemittelfüllmenge ab 3 kg sind - nach aktueller EU Verordnung (EG 1005/2009) - verpflichtet, regelmäßige Dichtheitsprüfungen durchzuführen. Abhängig von der Füllmenge sind Dichtheitsprüfungen ein- bis viermal pro Jahr fällig und dürfen nur von hierfür zertifizierten Firmen und Personal durchgeführt werden. Kälte Acker erfüllt diese Anforderungen und kann Dichtheitsprüfungen an Ihrer Kälte- oder Klimaanlage durchführen.
Betreiberpflicht:
Regelmäßige Dichtheitskontrolle
- ab 3 kg Kältemittelfüllmenge 1 x jährliche Dichtheitsprüfung
- ab 30 kg Kältemittelfüllmenge 2 x jährliche Dichtheitsprüfung
- ab 300 kg Kältemittelfüllmenge 4 x jährliche Dichtheitsprüfung
sowie die Dokumentation von Anlagendaten, Kältemittelverbrauchsdaten und das Führen eines Anlagenlogbuches. Reparatur der Undichtigkeiten sind umgehend durchzuführen, spätestens aber 14 Tage nach Entdeckung
Ihre Vorteile einer Dichtheitsprüfung:
- Rechtssicherheit (Bußgelder von bis zu 50 000€ pro Verstoß)
- Gewährleistung der Einhaltung der Betreiberpflicht
- frühzeitiges Erkennen von Leckagen
- Kostenreduzierung
- Überwachung der Termine und Prüfintervalle
weitere Informationen zum führen eines Anlagenlogbuches finden sie hier
Das Acker-Dienstleistungspaket enthält:
- Dichtheitsprüfung und Wiederholungsprüfung bei Undichtigkeit
- Protokollierung der Füllmengen nach EG-Verordnung
- Schulung des Betreibers
- Strategieüberlegung zu Kältemittelalternativen
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung steht Ihnen das Team der Firma Acker gerne beratend zur Seite.